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Vereine

Ein gemeinnütziger Verein – ist etwas Sinnvolles und Gutes!
Vielfach ist es allerdings auch der Fall, dass die Verantwortlichen der Vereinsführung davon ausgehen, dass der Gesetzgeber deshalb für gemeinnützige Vereine einfache steuerrechtliche Regelungen geschaffen hat – was leider ein Irrtum ist!

Das Vereinssteuerrecht ist komplex und gespickt mit Regeln, Vorschriften und Anforderungen. Die Konsequenzen bei Fehlern können über Steuernachzahlungen hinausgehen und sogar eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit mit sich bringen. Erfahrungsgemäß ist es auch des Öfteren der Fall, dass potentielle Steuervorteile nicht genutzt werden, wodurch zahlreiche Vereine jährlich unnötig Geld verschenken.

Da ist es gut, wenn man einen Steuerberater zur Seite hat, der Erfahrungen mit gemeinnützigen Vereinen hat und der das Steuerrecht der Gemeinnützigkeit von Grund auf kennt.

Angefangen von der Begleitung bei der Vereinsgründung in Form der Aufstellung einer steuerlich korrekten Satzung können wir Ihnen folgende Leistungen anbieten:

Rechnungswesen

Zu den Kernaufgaben, die wir im Zuge des Vereinsrechnungswesens für Sie erfüllen, gehören:

  • die regelmäßige und korrekte Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben in Bezug auf die vier unterschiedlichen Bereiche der Vereinsaktivität
    •     Einnahmen im ideellen Bereich
    •     Einnahmen aus Vermögensverwaltung
    •     Einnahmen im Zweckbetrieb
    •     Einnahmen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
  •  der richtige Umgang mit der Umsatzsteuer und das Erkennen von Handlungen, die die Gemeinnützigkeit gefährden könnten.

Steuerberatung

Neben der Anfertigung der laufenden Buchhaltung sowie der Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuerklärung übernehmen wir auch die Erstellung der Mittelverwendungsnachweise. Diese bilden den Grundstein für die  korrekte Rücklagenbildung.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen Hilfestellung bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt oder den Sozialversicherungsträger.

Lohnbuchführung

Ein gemeinnütziger Verein kann auch als Arbeitgeber fungieren. Unter Beachtung diverser Befreiungsvorschriften – wie z.B. dem Übungsleiterfreibetrag oder des Ehrenamtsfreibetrages ergeben sich auch auf diesem Gebiet unterschiedlichste Fallkonstellationen.

Wir beraten Sie hinsichtlich der optimalen Ausnutzung von Freibeträgen und erstellen Ihnen die Lohnabrechnungen für die Arbeitnehmer des Vereins.

Schneider GbR Steuerberater
Am Hellenberg 14
56651 Niederzissen
Telefon: 02636 80842-0
Telefax: 02636 80842-20
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