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Die E-Rechnung (Verpflichtungen ab dem 01.01.2025)

Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) in Deutschland verpflichtend. Die gesetzliche Grundlage wurde im März 2024 mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes gelegt.

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Ab dem 01.01.2025 tritt in Deutschland eine grundsätzliche Pflicht zur Nutzung elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) im Geschäftsverkehr zwischen inländischen Unternehmen in Kraft. Der Gesetzgeber gibt dabei Anforderungen an die technische Ausgestaltung, den Umfang der Pflicht sowie verschiedene Zeitpunkte vor, zu denen Unternehmen ihre Ausgangsrechnungen als E-Rechnungen auszustellen haben. Mit dieser Information möchten wir Ihnen die wichtigsten Details erläutern.

1. Die E-Rechnung

Als E-Rechnung bezeichnet das Gesetz eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt, empfangen und verarbeitet wird. Die E-Rechnung muss - sowohl nach Erstellung als auch nach Übermittlung und Empfang - eine elektronische Verarbeitung der Rechnungsangaben ermöglichen.

Reine PDF-Dateien oder andere nicht strukturierte elektronische Formate, wie z.B. Word- (.docx), Excel- (.xlsx) oder Bilddateien (bspw. .tif oder .jpeg), erfüllen nicht die Anforderungen an eine E-Rechnung. Zwar können auch diese Dateien elektronisch erzeugt, übermittelt und empfangen werden, jedoch handelt es sich dabei nur um digitale, bildhafte Darstellungen von Rechnungen, die nicht elektronisch weiterverarbeitet werden können.

2. Zulässige Formate der E-Rechnung

Grundsätzlich existieren keine konkreten Technologievorgaben für die E-Rechnung. Somit kann das strukturierte elektronische Format der E-Rechnung zwischen Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger dem Grunde nach frei vereinbart werden

Inhaltlich muss das strukturiert elektronische Rechnungsformat ab dem 01.01.2025 jedoch der europäischen Norm für elektronische Rechnungen (Norm EN 16931) entsprechen

In Deutschland beruhen insbesondere zwei führende Rechnungsformate auf der Norm EN 16931, die sog. „XRechnung“ und „ZUGFeRD“. Beide Formate werden bereits angewendet.

XRechnung
Bei der XRechnung (XML-basiertes semantisches Rechnungsdatenmodell) handelt es sich um ein im öffentlichen Auftragswesen bereits gängiges Rechnungsformat. Es besteht aus einer XML-Datei. Allerdings bedarf dieses Format einer zusätzlichen Software, um den Inhalt für das menschliche Auge lesbar zu machen

ZUGFeRD
Bei dem ZUGFeRD-Format (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung in Deutschland) handelt es sich um ein sog. hybrides Rechnungsformat. Dieses Format ermöglicht die strukturierte Übermittlung der Rechnungsdaten in einer PDF-Datei. Sie besteht aus einer Bilddatei und einem strukturierten elektronischen Datenteil. 

3. Umfang der E-Rechnungspflicht

Als Unternehmer sind Sie zur Ausstellung einer E-Rechnung verpflichtet, wenn Sie Ihre Leistungen gegenüber einem anderen inländischen Unternehmer erbringen. Dies gilt auch, wenn Sie ein land- oder forstwirtschaftliches Unternehmen führen, umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer oder ein gemeinnütziger Verein sind. Als inländische Unternehmer sieht das Gesetz diejenigen an, die ihren Sitz, den Ort der Geschäftsleitung oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. 

Für folgende Rechnungen brauchen Sie auch zukünftig keine E-Rechnung auszustellen:

  • Rechnungen über Leistungen, die nach den § 4 Nummer 8 bis 29 UStG steuerfrei sind
  • Rechnungen über Kleinbeträge bis 250 Euro
  • Fahrausweise
  • Rechnungen an ausländische Unternehmer
  • Rechnungen an private Endverbraucher

4. Beginn der E-Rechnungspflicht

Grundsätzlich tritt die E-Rechnungspflicht ab dem 01.01.2025 in Kraft. Allerdings ist zu unterscheiden zwischen der Pflicht, eine Rechnung zu empfangen, und der Pflicht, eine Rechnung auszustellen.

4.1 Die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen

Die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen gilt ab dem 01.01.2025. Der bis dahin existierende gesetzliche Vorrang der Papierrechnung entfällt. Ebenso entfällt das Zustimmungserfordernis zum Erhalt von E-Rechnungen. Mit anderen Worten: Ab dem 01.01.2025 können Ihre Geschäftspartner Ihnen E-Rechnungen zusenden, ohne dass Sie dem Erhalt der E-Rechnung ausdrücklich zustimmen. Ihren Vorsteuerabzug müssen Sie dann ausgehend von der erhaltenen E-Rechnung geltend machen. Sie haben keinen Anspruch auf Ausstellung einer sonstigen Rechnung – etwa einer Papierrechnung

Die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen gilt für alle inländischen Unternehmer, unabhängig davon, ob sie selbst E-Rechnungen ausstellen oder umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen. 

Wichtig! Damit müssen auch Vermieter, Unternehmer, die steuerfreie Umsätze ausführen, wie z.B. Versicherungsmakler, Ärzte etc. und Betreiber von PV-Anlagen in der Lage sein, die E-Rechnung ab 01.01.2025 empfangen zu können.

 4.2 Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen

Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen für Umsätze zwischen inländischen Unternehmern beginnt grundsätzlich ebenfalls ab dem 01.01.2025

Aber: Das Gesetz sieht für Rechnungsaussteller Übergangsfristen vor:

Bis 31.12.2026

Bis Ende 2026 ausgeführte Umsätze dürfen weiterhin mit Papierrechnungen oder nicht strukturiert elektronischen Rechnungen abgerechnet werden. Hinweis: Für nicht strukturierte Rechnungen ist die Zustimmung des Rechnungsempfängers weiterhin erforderlich.

Erleichterung bis 31.12.2027

Bis Ende 2027 ausgeführte Umsätze dürfen weiterhin mit Papierrechnungen oder nicht strukturierten elektronischen Rechnungen (Hinweis: Für nicht strukturierte Rechnungen ist die Zustimmung des Rechnungsempfängers weiterhin erforderlich) abgerechnet werden, vorausgesetzt

  • der Umsatz des leistenden Unternehmens hat im vorangegangenen Kalenderjahr die Grenze von 800.000 Euro nicht überschritten.

Ab 01.01.2028

Ab 2028 sind Rechnungen, die unter die E-Rechnungspflicht fallen, ausschließlich elektronisch auszustellen und zu übermitteln.


Besondere Übergangsfristen gelten bei öffentlichen Aufträgen von Kommunen!
Im öffentlichen Auftragswesen sind elektronische Rechnungen schon länger verpflichtend. Gerade im kommunalen Bereich gelten hier aber je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen.

Die Verpflichtung der Lieferanten, in einem strukturierten elektronischen Rechnungsformat i. S. der EU-Richtlinie 2014/55/EU zu fakturieren, ist je nach Bundesland unterschiedlich ausgeprägt.

Nach unseren Recherchen (ohne Haftung!) beginnt die Verpflichtung zum Versand einer elektronischen Rechnung in Rheinland-Pfalz ab dem 01.04.2025.

Weiterführende Informationen sowie auch zur notwendigen Verpflichtung zur Registrierung und Nutzung des Zentralen E-Rechnungseingang RLP finden Sie unter folgendem Link:

https://e-rechnung.service.rlp.de

Sollten Sie solche Aufträge ausführen, erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der jeweiligen Kommune über Ihre Verpflichtungen!

5. Archivierung von E-Rechnungen

E-Rechnungen sind, wie auch Papierrechnungen, für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist zu archivieren. Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt derzeit zehn Jahre. Sie beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die letzte Eintragung oder Änderung an der E-Rechnung vorgenommen wurde. 

Bei der Archivierung von E-Rechnungen ist darauf zu achten, dass diese in ihrem ursprünglichen Format und unveränderbar aufbewahrt werden. Diese Anforderungen sind insbesondere für den strukturierten Datenteil einer E-Rechnung relevant. Die XML-Datei einer E-Rechnung darf auch während des Archivierungsprozesses nicht durch Formatumwandlung gelöscht werden. Denn die maschinelle Verarbeitung und Auswertbarkeit der E-Rechnung muss für die Finanzverwaltung auch während der Aufbewahrungsfrist möglich sein. 

Hinweis: Denken Sie an eine „doppelte“ Sicherung der Daten, damit Sie im Falle eines nicht reparablen Schadens Ihrer Hardware, auf den Bestand dennoch einen Zugriff für die Finanzverwaltung gewähren können!

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Wirtschafts-Identifikationsnummern

Zur eindeutigen Identifizierung wird jedem wirtschaftlich Tätigen durch das Bundeszentralamt für Steuern die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) stufenweise ohne Antragstellung ab November des Jahres 2024 zugeteilt.

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Bei jedem wirtschaftlich Tätigen (§ 139a Absatz 3 AO) wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer für jede einzelne seiner wirtschaftlichen Tätigkeiten, jeden seiner Betriebe sowie für jede seiner Betriebstätten um ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal ergänzt, so dass die Tätigkeiten, Betriebe und Betriebstätten des wirtschaftlich Tätigen im Besteuerungsverfahren eindeutig identifiziert werden können.

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer besteht aus den Buchstaben 'DE' und 9 Ziffern und entspricht damit in ihrer Form der USt-Identifikationsnummer. Der ersten wirtschaftlichen Tätigkeit des wirtschaftlich Tätigen, seinem ersten Betrieb oder seiner ersten Betriebstätte wird vom Bundeszentralamt für Steuern hierbei das Unterscheidungsmerkmal 00001 zugeordnet. Jeder weiteren wirtschaftlichen Tätigkeit, jedem weiteren Betrieb sowie jeder weiteren Betriebstätte des wirtschaftlich Tätigen ordnet das Bundeszentralamt für Steuern auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde fortlaufend ein eigenes Unterscheidungsmerkmal zu. Das Bundeszentralamt für Steuern speichert zu den einzelnen wirtschaftlichen Tätigkeiten, den einzelnen Betrieben sowie den einzelnen Betriebstätten des wirtschaftlich Tätigen die im Gesetz abschließend aufgeführten Daten.

Abhängig davon, ob es sich um eine wirtschaftlich tätige natürliche Person, eine juristische Person oder eine Personenvereinigung handelt, ergibt sich ein unterschiedlicher Umfang an zu speichernden Daten. 

Durch die Speicherung von verbundenen Unternehmen, die zu einem wirtschaftlich Tätigen gehörenden, wird es den Finanzbehörden erleichtert, Unternehmensverbünde nachzuvollziehen und daraus die zutreffenden steuerlichen Konsequenzen abzuleiten. Mit dem Personengesellschafts-Modernisierungsgesetz wurde außerdem die Möglichkeit geschaffen, dass sich rechtsfähige Personengesellschaften in das neue Gesellschaftsregister eintragen lassen können.

Hinweis: Die Wirtschafts-Identifikationsnummern werden ab dem 30.09.2024 verschickt.

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Reform der Kleinunternehmerregelung ab 2025

Mit dem Jahressteuergesetzt 2024 wurde die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Umsatzsteuergesetzt umfangreich reformiert. Die Regelungen gelten ab dem 01.01.2025.

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Die nationale Kleinunternehmereigenschaft liegt vor, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 25.000 EUR betragen hat. 

Im laufenden Jahr bleibt die Kleinunternehmereigenschaft bestehen, bis der Gesamtumsatz 100.000 EUR überschreitet. 

Ein unterjähriger Wechsel von der Kleinunternehmerbesteuerung zur Regelbesteuerung ist möglich. Für grenzüberschreitende Sachverhalte innerhalb der EU wird ein besonderes Meldeverfahren in § 19a UStG eingeführt. 

Kleinunternehmer sind ab 2025 grundsätzlich nicht mehr verpflichtet, Voranmeldungen und Jahressteuererklärungen abzugeben, es sei denn, sie werden dazu aufgefordert. Es werden keine E-Rechnungen von Kleinunternehmern verlangt, jedoch müssen sie in der Lage sein, solche zu empfangen.

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Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen

Ab 2025 wird die für die Anwendung der Steuerbefreiung gem. § 3 Nr. 72 Einkommensteuergesetz maximal zulässige Bruttoleistung von 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit für alle Gebäudearten vereinheitlicht. 

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Bisher waren es bei bestimmten Gebäuden nur 15 kWp. Wie bisher darf die Bruttoleistung insgesamt höchstens 100 kWp pro Steuerpflichtigen oder Mitunternehmerschaft betragen.

Außerdem wird klargestellt, dass es sich bei der Steuerbefreiung um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag handelt.

Gilt erstmals für Anlagen, die nach dem 31.12.2024 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert werden.

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Durchschnittsteuersatz für Land- und Forstwirte sinkt zum 06.12.2024 und 01.01.2025

Der Durchschnittssatz und die Vorsteuerpauschale für Land- und Forstwirte wurde für den verbleibenden Zeitraum des Jahres 2024 auf 8,4% abgesenkt (gilt ab dem 06.12.2024). Ab dem 01.01.2025 kommt es zu einer weiteren Absenkung auf 7,8%.


Täglich aktuell

Steuer-Nachrichten

12.12.2025 | Nachrichten Steuern
Das FG Düsseldorf befasste sich mit der Frage, ob die auf 10 Jahre verlängerte Nachbehaltensfrist des  § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG n.F. auf Erwerbsvorgänge vor dem 1.7.2021 anwendbar ist.Mehr zum Thema 'Grunderwerbsteuer'...Mehr zum Thema 'Grundstück'...Mehr zum Thema 'Personengesellschaft'...
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12.12.2025 | Nachrichten Steuern
Hessen bündelt mit dem Gemeinsamen Finanzermittlungszentrum (GFEZ) Expertise gegen Organisierte Kriminalität und Finanzdelikte.Mehr zum Thema 'Steuerfahndung'...Mehr zum Thema 'Geldwäsche'...
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12.12.2025 | Nachrichten Steuern
Das FG Baden-Württemberg hat klargestellt, dass es für eine Aussetzung der Vollziehung (AdV) nicht ausreicht, lediglich mitzuteilen, das Landesgrundsteuergesetz sei verfassungswidrig. Das besondere Aussetzungsinteresse muss dargelegt werden.Mehr zum Thema 'Grundsteuer'...Mehr zum Thema 'Aussetzung der Vollziehung'...
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12.12.2025 | Nachrichten Steuern
Die Stadt Mülheim an der Ruhr durfte nach einem Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen den Hebesatz der Grundsteuer B für das Veranlagungsjahr 2019 von 640 % auf 890 % erhöhen.Mehr zum Thema 'Grundsteuer'...
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12.12.2025 | Nachrichten Steuern
Seit dem 1.1.2025 wird die neue Grundsteuer auf der Grundlage der Grundsteuerreform und neuer Hebesätze durch die Gemeinden erhoben. Gibt es bereits Urteile zur Verfassungsmäßigkeit der Regeln? Wie viel Grundsteuer wird anfallen? Die Bundesländer informieren zur Vorgehensweise, den neuen Hebesätzen und bieten teilweise Berechnungshilfen.Mehr zum Thema 'Grundsteuer'...Mehr zum Thema 'Grundsteuerreform'...
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12.12.2025 | Nachrichten Steuern
Auch in diesem Jahr wahrt die Finanzverwaltung den Weihnachtsfrieden und wird in der Weihnachtszeit keine belastenden Maßnahmen durchführen.Mehr zum Thema 'Finanzamt'...Mehr zum Thema 'Finanzverwaltung'...Mehr zum Thema 'Betriebsprüfung'...Mehr zum Thema 'Arbeitnehmerbesteuerung'...
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11.12.2025 | Nachrichten Steuern
Zuwendungen an eine von einem Bundesland gegründete rechtsfähige Stiftung sind nicht von der Schenkungsteuer befreit, wenn die Zuwendungen nach den in der Stiftungssatzung festgelegten Zwecken nicht ausschließlich Zwecken des Bundeslandes dienen und nicht ausschließlich steuerbegünstigte Zwecke sind.Mehr zum Thema 'Schenkungssteuer'...Mehr zum Thema 'Stiftung'...Mehr zum Thema 'Steuerbefreiung'...
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11.12.2025 | Nachrichten Steuern
Der BFH hat in zwei getrennten, aber sachlich zusammenhängenden Beschwerdeverfahren im vorläufigen Rechtsschutz entschieden, dass ein im Zusammenhang mit den Russland-Sanktionen der Europäischen Union (EU) vom Zoll sichergestelltes Schiff und dessen Ladung vorerst nicht eingezogen und verwertet werden dürfen.Mehr zum Thema 'Zoll'...Mehr zum Thema 'Europäische Union'...
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11.12.2025 | Nachrichten Steuern
Am 11.12.2025 hat der BFH sechs sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...
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11.12.2025 | Nachrichten Steuern
Die Grenzen zwischen Steuerberatung und Unternehmensberatung verschwimmen zunehmend. Insbesondere kleine Unternehmen erwarten heute mehr als nur korrekte Jahresabschlüsse – sie wünschen sich ganzheitliche Unterstützung. Wer als Steuerberater die Chancen der Digitalisierung nutzt, kann diese Rolle erfolgreich ausfüllen und sich klar von klassischen Unternehmensberatern abheben.Mehr zum Thema 'Kanzleiführung'...Mehr zum Thema 'Steuerberatung'...
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11.12.2025 | Nachrichten Steuern
Die Finanzverwaltung äußert sich zu verschiedenen Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der ab dem 1.1.2018 geltenden Fassung und ändert ein früheres BMF-Schreiben. Mehr zum Thema 'Investmentsteuergesetz'...Mehr zum Thema 'BMF-Schreiben'...
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10.12.2025 | Nachrichten Steuern
Die Finanzverwaltung hat die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1.1.2026 bekannt gegeben.Mehr zum Thema 'Ausland'...Mehr zum Thema 'Reisekosten'...Mehr zum Thema 'Verpflegungsmehraufwand'...Mehr zum Thema 'Übernachtungskosten'...
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10.12.2025 | Nachrichten Steuern
Der BFH hat in drei Verfahren entschieden, dass er die Vorschriften des Ertragswertverfahrens, die nach dem sogenannten Bundesmodell in elf Ländern für die Bewertung von Wohnungseigentum als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ab dem 1.1.2025 herangezogen werden, für verfassungskonform hält.Mehr zum Thema 'Grundsteuerreform'...Mehr zum Thema 'Grundsteuer'...
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10.12.2025 | Nachrichten Steuern
Die Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf sollte ab 2026 die Regel werden. Doch kürzlich justierte der Deutsche Bundestag im Gesetzentwurf zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes nach, was einige Fragen aufwarf. Dem DStV gab das BMF nun eine erste Einschätzung.Mehr zum Thema 'Abgabenordnung'...Mehr zum Thema 'Steuerbescheid'...
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10.12.2025 | Nachrichten Steuern
Mit dem Referentenentwurf des BMF für ein Altersvorsorgereformgesetz soll ein kostengünstiges, einfaches, transparentes und gut erklärbares Angebot an neuen privaten Altersvorsorgeprodukten ermöglicht werden.Mehr zum Thema 'Sonderausgaben'...Mehr zum Thema 'Altersvorsorge'...Mehr zum Thema 'Einkommensteuer'...
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10.12.2025 | Nachrichten Steuern
Das VG Köln hat erstmals die grundsätzliche Vereinbarkeit der Coronahilfe Profisport 2021 mit dem EU-Beihilferecht in Frage gestellt. Das Gericht sieht eine fundamentale Diskrepanz zwischen dem, was die Förderrichtlinie vorsah, und dem, was die zugrundeliegenden Bundesregelungen gestatteten.Mehr zum Thema 'Coronavirus'...
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10.12.2025 | Nachrichten Steuern
Die Finanzverwaltung informiert zum Datenaustausch zwischen Unternehmen der privaten Krankenversicherung, Steuerverwaltung und Arbeitgebern im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens ab 2026.Mehr zum Thema 'Datenaustausch'...Mehr zum Thema 'Lohnsteuerabzug'...Mehr zum Thema 'Lohnsteuer'...
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10.12.2025 | Nachrichten Steuern
Die Finanzverwaltung hat sich zur Umsatzsteuer bei der Verwaltung unselbstständiger Stiftungen geäußert und den UStAE angepasst.Mehr zum Thema 'Stiftung'...Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...
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09.12.2025 | Nachrichten Steuern
Die von den Städten Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen festgelegten höheren Hebesätze zur Bestimmung der Grundsteuer für Nichtwohngrundstücke hält das VG Gelsenkirchen für verfassungswidrig. Darauf basierende Grundsteuerbescheide seien rechtswidrig.Mehr zum Thema 'Grundsteuer'...
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09.12.2025 | Nachrichten Steuern
Das FG Baden-Württemberg hat die Kosten eines Verfahrens nach der Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache dem beklagten Finanzamt auferlegt. Die Bewertung des Finanzamts wegen der eingeschränkten Bebaubarkeit des Grund und Bodens hatte zu einer erheblichen Überbewertung geführt.Mehr zum Thema 'Grundsteuer'...Mehr zum Thema 'Gutachten'...Mehr zum Thema 'Grundstück'...
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Schneider Steuerberaterin
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