Gut zu wissen

Aktuelle Informationen

Grundsteuerreform – es besteht Handlungsbedarf für jeden Grundbesitzer!

Wenn Sie Grundstücke besitzen, egal ob unbebaut oder mit aufstehenden Gebäuden, ist die Grundsteuer ein Thema für Sie. Dies gilt sowohl für privaten Grundbesitz in Eigennutzung als auch für vermietete Flächen und betriebliche Grundstücke.

Bis zum 31. Januar 2023 müssen aufgrund der Grundsteuerreform alle Grundstücke (bebaut und unbebaute), Gebäude und Wohnungen für Zwecke der Grundsteuer neu bewertet werden, auch wenn die Grundsteuer nach dem neuen Recht erst ab 2025 zu zahlen ist.

  

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Der neue Grundsteuerwert Ihres Grundstücks/Ihrer Immobilie ersetzt den bisherigen Einheitswert. Es handelt sich dabei um einen steuerlichen Wert, der nach vorgegebenen Regeln berechnet wird. Er entspricht nicht dem Marktwert. Für die Berechnung des Grundsteuerwerts existieren verschiedenen Verfahren. Welches Verfahren angewendet wird, hängt davon ab, in welchem Bundesland Ihre Immobilie gelegen ist.


Sie können die entsprechende Feststellungserklärung selbst über das Programm der Finanzverwaltung ELSTER (www.elster.de) ab dem 1. Juli 2022 nach dortiger Registrierung abgeben.

Weiter Informationen zum Verfahren sowie zur Berechnung der Grundsteuer finden Sie unter www.grundsteuerreform.de. oder www.grundsteuer.de. 

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Steuerbefreiungen bei Photovoltaikanlagen ab 2022/2023

Der Gesetzgeber hat Erleichterungen bei der Einkommensteuer (rückwirkend ab dem 01.01.2022) und auch bei der Umsatzsteuer (ab dem 01.01.2023) für Photovoltaikanlagen beschlossen.


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Durch das Jahressteuergesetz 2022 wird für Einnahmen aus Photovoltaikanlagen bis zu einer Bruttonennleistung von 30 kW bei Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bzw. 15 kW je Wohn- und Gewerbeeinheit bei übrigen, überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden eine Steuerbefreiung für die Einkommensteuer rückwirkend ab dem 01.01.2022 eingeführt. Die Steuerbefreiung wird unabhängig von der Verwendung des erzeugten Stroms (Eigennutzung oder Verkauf) gewährt. 

Für die Lieferung und die Installation von Photovoltaikanlagen für Wohnungen und öffentliche Gebäude wird künftig, d.h. ,ab 01.01.2023, ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz eingeführt. Das gilt dann, wenn es sich um eine Leistung an den Betreiber der Photovoltaikanlage handelt und die Anlage auf oder in der Nähe von (Privat-)Wohnungen sowie öffentlichen Gebäuden (für gemeinnützige Zwecke) installiert wird. Damit müssen die Betreiber der Photovoltaikanlagen nicht mehr auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, um sich die Vorsteuerbeträge erstatten zu lassen.

Für bereits vor dem 01.01.2023 installierte Anlagen für die zur Umsatzsteuer optiert wurde, gelten diese Regelungen weiterhin für den fünf jährigen Optionszeitraum. 


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Inflationsausgleichsprämie für Arbeitnehmer

Um die Belastung der Endverbraucher durch stark angestiegene Gaspreise zu mindern, hat der Gesetzgeber im Oktober 2022 entschieden, dass Arbeitnehmer eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 EUR vom Arbeitgeber steuer- und sozilaversichrungsfrei in der Zeit vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 ausgezahlt bekommen können.

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Bei der Auszahlung sind folgende Voraussetzungen zu beachten: 

- die Zahlung muss zusätzlich und freiwillig zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn an den Arbeitnehmer erfolgen

- begünstigt sind alle Arbeitnehmer i. S. d. Einkommensteuergesetzes, also auch kurzfristig Beschäftigte, Minijobber oder Gesellschafter-Geschäftsführer, wobei bei letzteren immer ergänzend ein Fremdvergleich durchzuführen ist um das Vorliegen einer vGA (verdeckten Gewinnausschüttung) zu vermeiden

- es muss grundsätzlich er Gleichheitsgrundsatz beachtet werden, das bedeutet, es dürfen keine Arbeitnehmer von der Zahlung ausgeschlossen werden

Arbeitgeber, die die Inflationsausgleichsprämie nicht an alle Arbeitnehmer zahlen wollen bzw. die sie in unterschiedlicher Höhe zahlen möchten, müssen anhand objektiver Kriterien differenzieren und den gewählten Verteilungsmaßstab festhalten

- die Zahlungen sind im Lohnkonto zu erfassen und es sollte eine Zusatzvereinbarung mit den Arbeitnehmern schriftlich verfasst werden

- dem Arbeitgeber steht in Höhe der gezahlten Prämien der Betriebsausgabenabzug zu

- die Leistung ist nicht in der Einkommensteuererklärung anzugeben

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Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie auch in 2023

Die Reduzierung des Steuersatzes von 19% auf 7%  für Speisen bei Restaurationsleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken wurde nochmals verlängert und gilt nun bis zum 31.12.2023  

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Bei Kombiangeboten aus Getränken und Speisen gestattet das Bundesfinanzministerium eine pauschale Aufteilung von 30% für Getränke und 70% für die gereichten Speisen

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Durchschnittssatz bei pauschalierenden Landwirten sinkt ab 2023 auf 9%

Der bisher geltende Durchschnittsteuersatz von derzeit 9,5% wird ab dem 01.01.2023 auf 9% gesenkt. Bei der Forstwirtschaft bleibt es bei dem bisherigen Durchschnittssatz von 5,5%. 


Lohnersatzleistungen (speziell auch in der Corona-Zeit) – führen zur Pflichtveranlagung!

Gerade in der Corona-Zeit erhalten viele Arbeitnehmer verstärkt Entgeltersatzleistungen, insbesondere in Form von Kurzarbeitergeld, Krankengeld und Kinderkrankengeld, Arbeitslosengeld und Elterngeld.

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Solche Bezüge sind (nicht nur in der Corona-Zeit) für den Arbeitnehmer zunächst steuerfrei, sie unterfallen aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass diese Bezüge den Steuersatz auf die übrigen, steuerpflichtigen Einkünfte erhöhen. Diese können aus regulärem Arbeitseinkommen oder anderweitige Nebeneinkünfte (z.B. Vermietungseinkünfte) bestehen. Bei der Veranlagung können sich daher Nachzahlungen ergeben.

Wichtig: Belaufen sich die Lohnersatzleistungen auf mehr als 410 Euro im Jahr, greift für Arbeitnehmer nicht mehr die freiwillige Antragsveranlagung, sondern gemäß  § 46 Abs. 2 Nr.  1 Einkommensteuergesetzt die Pflichtveranlagung.

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Erhöhung des Sparer Pauschbetrages

Ab 2023 beträgt der Sparer-Pauschbetrag 1.000 Euro für ledige Personen bzw. 2.000 Euro bei zusammen veranlagten Personen. 

 Bereits erteilte Freistellungsaufträge sollen dann prozentual automatisch von den Kreditinstituten erhöht werden. 


Neuregelung der Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen

Der Zinssatz für Zinsen für Steuernachforderungen u. -erstattungen  wird nach dem Änderungsgesetz für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2019 rückwirkend auf 0,15 % pro Monat (1,8 % pro Jahr) gesenkt (vorher betrug er 6 % pro Jahr).


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Bisher wurden Steueransprüche des Finanzamts bzw. Erstattungsansprüche des Steuerpflichtigen mit jährlich 6 % verzinst. Diesen Zinssatz hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2021 ab 2014 wegen der Zinsentwicklung für unzulässig erklärt. Die bisherige Höhe sollte für bis einschließlich in das Jahr 2018 fallende Verzinsungszeiträume weiterhin anwendbar sein. Ab dem Jahr 2019 gelten nun neue Regelungen.

Für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2019 wird der Zinssatz rückwirkend auf 0,15 % pro Monat, also 1,8 % pro Jahr, gesenkt. Zu beachten ist, dass nach wie vor eine 15-monatige zinsfreie Zeit gilt, berechnet ab dem Zeitpunkt, zu dem die Steuer entstanden ist. 

Die Neuregelung gilt für alle verzinslichen Steuerarten, also z.B. Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer sowie Umsatzsteuer. Der Zinssatz soll alle zwei Jahre geprüft werden. 


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Meldung an das Transparenzregisters für Gesellschaften verpflichtend

Mit der Ausgestaltung des Transparenzregisters zum Vollregister müssen nun alle Gesellschaften (z.B. GmbH, AG, KGaA, PG) eine Meldung an das Transparenzregister machen.
Die erstmaligen gestaffelten Registrierungspflichten für bereits in 2022 bestehende oder gegründete Gesellschaften sind zum 31.12.2022 ausgelaufen. 
Weitere Informationen finden Sie unter www.transparenzregister.de .

Einführung einer Umsatzgrenze für die Durchschnittsbesteuerung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (Pauschalierung ab dem 01.01.2022 in Gefahr)

Landwirte, die mehr als 600.000 € (netto) Umsatz pro Wirtschaftsjahr erzielten, dürfen ab dem 01.01.2022 nicht mehr pauschalieren. 

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Maßgebend für die Beurteilung der Umsatz-Grenze ist die Summe aller Einnahmen aus Verkäufen und Dienstleistungen aus dem vorangegangenen   Kalenderjahr. Da die Neuregelung ab dem 01.01.2022 gilt, kommt es bereits auf die Höhe der Umsätze aus dem Jahr 2021 an. Folgendes gilt es  bei der Ermittlung der Umsatz-Grenze zu beachten: Die Umsatzsteuer von 10,7% bleibt außen vor, ebenfalls werden steuerfreie Umsätze wie Verkauf von Ackerland und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie Direktzahlungen und Förderungen  nicht bei der Umsatzberechnung mit einberechnet, sehr wohl eingerechnet werden aber Erlöse, die außerhalb des landwirtschaftlichen Betriebes z.B. durch den Betrieb einer Solarstrom- oder Biogasanlage oder anderweitigen Unternehmen erzielt werden. 

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Förderung zur energetischen Sanierung des Eigenheims

Energetische Sanierungsmaßnahmen wie die Erneuerung der Heizungsanlage, der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden werden ab 2020 steuerlich gefördert. 

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Begünstigte Objekte sind selbstgenutzte oder unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassene  Wohngebäude, die im Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme älter als 10 Jahre sind.

Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen sollen dabei gleichermaßen durch einen Steuerabzug profitieren.

Die Förderung verteilt sich über einen Zeitraum von 3 Jahren und beträgt in diesem Zeitraum insgesamt höchstens 40.000 EURO. Gewisse Voraussetzungen sind einzuhalten.

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Täglich aktuell

Steuer-Nachrichten

21.03.2023 | Nachrichten Steuern
Das BVerG hat entschieden, dass § 34 Abs. 9 Nr. 4 i. V. m. § 14 Abs. 3 Satz 1 KStG in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 9. Dezember 2004 teilweise nichtig ist. Mehr zum Thema 'Körperschaftsteuer'...Mehr zum Thema 'Organschaft'...
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20.03.2023 | Nachrichten Steuern
Die bayerische Finanzverwaltung hat sich zur befristeten Senkung des Umsatzsteuersatzes für Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz und Wärme über ein Wärmenetz geäußert.Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...Mehr zum Thema 'Steuersatz'...
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20.03.2023 | Nachrichten Steuern
Im Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung sind eine Erbengemeinschaft und eine aus den Miterben gebildete GbR als jeweils selbständige Feststellungssubjekte zu behandeln. Bestehen beide Feststellungssubjekte fort, ist für jedes ein eigenständiges Feststellungsverfahren durchzuführen.Mehr zum Thema 'Erbrecht'...Mehr zum Thema 'GbR'...Mehr zum Thema 'Abgabenordnung'...
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20.03.2023 | Nachrichten Steuern
Der Geschäftsführer einer GmbH kann sich gegenüber der Haftungsinanspruchnahme nicht darauf berufen, dass er aufgrund seiner persönlichen Unfähigkeit nicht in der Lage gewesen sei, den Aufgaben eines Geschäftsführers nachzukommen.Mehr zum Thema 'Haftung'...Mehr zum Thema 'GmbH-Geschäftsführer'...Mehr zum Thema 'Lohnsteuer'...
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20.03.2023 | Nachrichten Steuern
Die Finanzverwaltung äußert sich zu einer Übergangsregelung für den Einsatz der TSE Version 1 der Firma cv cryptovision GmbH.Mehr zum Thema 'Kassenführung'...
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20.03.2023 | Nachrichten Steuern
Enthält eine Pensionszusage einen Vorbehalt, nach dem die Pension gemindert oder entzogen werden kann, ist die Bildung einer Rückstellung steuerrechtlich nur zulässig, wenn der Vorbehalt ausdrücklich einen nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannten, eng begrenzten Tatbestand normiert, der nur ausnahmsweise eine Minderung oder einen Entzug der Pensionsanwartschaft oder Pensionsleistung gestattet.Mehr zum Thema 'Pensionszusage'...Mehr zum Thema 'Pensionsrückstellung'...Mehr zum Thema 'Einkommensteuer'...
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17.03.2023 | Nachrichten Steuern
Das FG Münster hat sich in einem aktuellen Urteil mit der Bildung von Rückstellungen für zukünftige Bonuszahlungen an Arbeitnehmer beschäftigt.Mehr zum Thema 'Rückstellung'...Mehr zum Thema 'Bonusprogramm'...
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17.03.2023 | Nachrichten Steuern
Das FG Münster hat entschieden, dass der Abzug anerkannter "Goldfinger-Verluste" nicht nachträglich über § 15a Abs. 5 EStG beschränkt werden kann.Mehr zum Thema 'Verlust'...Mehr zum Thema 'Verlustverrechnung'...
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16.03.2023 | Nachrichten Steuern
Kann durch Zeugenvernehmung bewiesen werden, dass eine Postzustellungsurkunde unrichtig ist? Mit dieser Frage befasste sich das FG Münster.Mehr zum Thema 'Klage'...Mehr zum Thema 'Frist'...
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16.03.2023 | Nachrichten Steuern
Am 16.3.2023 hat der BFH sechs sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...
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16.03.2023 | Nachrichten Steuern
Das FG Münster hat entschieden, dass vom Steuerpflichtigen eingeholte Wertgutachten, in denen die Restnutzungsdauern von Mietobjekten nach der Immobilienwertverordnung (ImmoWertV) berechnet werden, für die Ermittlung der AfA herangezogen werden können.Mehr zum Thema 'AfA'...Mehr zum Thema 'Gebäude'...Mehr zum Thema 'Gutachten'...
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16.03.2023 | Nachrichten Steuern
Nach Veräußerung des letzten Grundstücks kann nach einem Urteil des FG Münster eine nur noch vermögensverwaltende Tätigkeit unschädlich für die Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG sein.Mehr zum Thema 'Gewerblicher Grundstückshandel'...Mehr zum Thema 'Gewerbesteuer'...
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15.03.2023 | Nachrichten Steuern
Vermieter, die unverschuldet einen erheblichen Mietausfall hatten, können einen Teilerlass der Grundsteuer von bis zu 50 Prozent verlangen. Ein vollständiger Erlass wird für Grundeigentum gewährt, dessen Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt. Anträge für 2022 können noch bis zum 31.3.2023 gestellt werden.Mehr zum Thema 'Grundsteuer'...
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15.03.2023 | Nachrichten Steuern
Ein Rechtsanwalt hat seit 1.1.2022 eine Klage beim Finanzgericht zwingend über sein besonderes elektronisches Rechtsanwaltspostfach (beA) einzureichen. So entschied das FG Münster.Mehr zum Thema 'Rechtsanwalt'...Mehr zum Thema 'Finanzgericht'...
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15.03.2023 | Nachrichten Steuern
In einem Schreiben an EU-Abgeordnete und andere Stakeholder fordern die German Tax Advisers unter anderem den vollständigen Erhalt der beruflichen Selbstverwaltung. Insbesondere wehren sie sich gegen eine nationale Fachaufsicht ausschließlich für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.Mehr zum Thema 'Steuerberater'...Mehr zum Thema 'Steuerberatung'...
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14.03.2023 | Nachrichten Steuern
Die Finanzverwaltung gewährt Billigkeitsregelungen im Zusammenhang mit Spenden für technische Hilfe zur Reparatur kriegsbeschädigter Infrastruktur in der Ukraine.Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...Mehr zum Thema 'Unentgeltliche Wertabgaben'...
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14.03.2023 | Nachrichten Steuern
Das FG Bremen entschied zu den Voraussetzungen für eine kindergeldrechtliche Berücksichtigung nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG eines volljährigen, stark verhaltensauffälligen, Drogen konsumierenden Kindes.Mehr zum Thema 'Kindergeld'...Mehr zum Thema 'Behinderung'...
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14.03.2023 | Nachrichten Steuern
In einem umfangreichen sog. Katastrophenerlass regelt das BMF die Erleichterungen für Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Erdbeben in der türkisch-syrischen Grenzregion. Im Beitrag werden die einzelnen Maßnahmen erläutert.Mehr zum Thema 'Erlass'...Mehr zum Thema 'Spende'...
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13.03.2023 | Nachrichten Steuern
Das für ein behindertes Kind gezahlte Pflegegeld und der Ehegattenunterhalt sind bei den dem Kind zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln als Bezug zu berücksichtigen.Mehr zum Thema 'Kindergeld'...Mehr zum Thema 'Behinderung'...Mehr zum Thema 'Ehegatte'...
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13.03.2023 | Nachrichten Steuern
§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG begünstigt nicht nur die Vermietung von Grundstücken und mit diesen fest verbundenen Gebäuden, sondern allgemein die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden und damit auch die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer.Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...Mehr zum Thema 'Vermieter'...Mehr zum Thema 'Land- und Forstwirtschaft'...
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